Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe in Hessen
Wir übernehmen die Kosten der Erstberatung
Erstellt am 14.07.2026
Zum 22.05.2026 hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum das Rückmeldeverfahren für die Corona-Soforthilfe wieder aufgenommen. Die betroffenen Betriebe werden aufgefordert, entsprechende Angaben über ein Online-Portal zu übermitteln. Diese Rückmeldung ist verpflichtend. Bei Ausbleiben droht die Rückforderung der Soforthilfe in voller Höhe. Mit der Rückmeldung soll festgestellt werden, ob es bei den Soforthilfen eventuell zu einer Überkompensation gekommen ist, die dann von den Betrieben zurückgefordert würde.
Um unsere Mitgliedsunternehmen für den Fall einer drohenden Rückzahlungsaufforderung rechtlich unterstützen zu können, haben wir die hierauf spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei HFK Rechtsanwälte PartGmbB hinzugezogen. Der Börsenverein bietet seinen Mitgliedsunternehmen über diese Rechtsanwaltskanzlei eine Erstberatung an, deren Kosten vollständig vom Börsenverein getragen werden. Bitte sprechen Sie uns hierzu unter briefe@boersenverein-hrs.de an. Wir werden dann kurzfristig den Kontakt zu der Rechtsanwaltskanzlei herstellen. Ansprechpartner auf Seiten der Rechtsanwaltskanzlei wird der spezialisierte Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Patrick Thomas (HFK Frankfurt am Main) sein.
Die untenstehenden Dokumente dienen Ihnen zur Vorabinformation. Im Falle einer Inanspruchnahme einer Beratung durch die Rechtskanzlei HFK Rechtsanwälte PartGmbB erhalten Sie diese Dokumente zum Ausfüllen durch die Kanzlei.
Hinweise zur Datenvereinbarung
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