Kultur & Lesen

Veranstaltungsförderung

Veranstaltungsförderung des Landesverbandes für Buchhandlungen und Verlage aus dem Verbandsgebiet

Unseren Mitgliedsfirmen – Buchhandlungen wie Verlagen - fehlen aktuell Mittel, um Veranstaltungen durchzuführen und Autor*innen sichtbar werden zu lassen. Das durch die Mitgliedsfirmen in der Vergangenheit entstandene Vermögen im Landesverband HRS soll nun in Teilen unter bestimmten Bedingungen und zu festgelegten Beträgen abgerufen werden können.

Die Zielsetzung ist die Stärkung und der Erhalt der Vielfalt der freien und unabhängigen Buchhandlungen und Verlage im Verbandsgebiet, deren literarische Szenen und Bühnen zur einzigartigen deutschen Kulturlandschaft beitragen. Darüber hinaus erhöht diese Förderung die gemeinsamen Aktivitäten der Buchhandlungen und der Verlage im Verbandsgebiet unter dem Dach des Landesverbands.

Details

Jährlich stehen € 54.000 Abruf bereit. Für den Einzelabruf sind Beträge zwischen € 500 und € 750 möglich - der Antragsteller übermittelt dazu der Geschäftsstelle des Vereins den Antrag auf Veranstaltungsförderung.

Der jeweilige Antrag zur Veranstaltungsförderung ist vor der verbindlichen Buchung oder Verpflichtung der Geschäftsstelle zur Genehmigung jeweils spätestens zum 30.09. oder 30.03. vorzulegen, drei Vorstände führen das Genehmigungsverfahren anschließend innerhalb von vier Wochen durch und stellen den jeweiligen Antrag für die folgenden sechs Monate ein.

Das Eingangsdatum des Antrags im Landesverband ist maßgeblich für die Berücksichtigung, eine erneute Bewerbung ist erst nach 12 Monaten ab der ersten Bezuschussung möglich.

Nachdem der Antragssteller den positiven Bescheid erhalten hat, kann er die Planung verbindlich umsetzen und nach Abschluss der Veranstaltung dem Landesverband die Projektabrechnung Veranstaltungen mit kurzem Bericht einreichen.

Hat der genehmigende Vorstand keine Beanstandungen, wird der vereinbarte Betrag vom Landesverband ohne Umsatzsteuer als Veranstaltungszuschuss auf das Konto des Antragssteller angewiesen.