Beitragsanpassung

Nachdem sich im Bundesverband des Börsenvereins auf der Jahreshauptversammlung 2024 die Mitglieder mit großer Mehrheit für die Koppelung der Mitgliedsbeiträge an den Verbraucherpreisindex ausgesprochen haben, wird auch der Vorstand des Landesverbandes HRS auf unserer Jahreshauptversammlung am 16. Juni 2025 einstimmig empfehlen, gleiches für die Mitgliedsbeiträge des Landesverbands zu entscheiden.
Der Vorstand des Landesverbandes wird weiterhin einstimmig empfehlen, den prozentualen Anteil am Mitgliedsbeitrag des Bundes ab dem 01.01.2026 einmalig leicht zu erhöhen.

Die Veränderung in Ihrer Beitragsgruppe können Sie hier einsehen. 

 

Top-Thema: 3 Fragen an Lothar Wekel zur Beitragsanpassung

Lothar Wekel, der Vorstandsvorsitzende Ihres Landesverbands, beantwortet Ihnen drei Fragen zur geplanten Anpassung der Mitgliedsbeiträge, über die Sie am 16. Juni auf der Jahreshauptversammlung entscheiden werden:

1. Woran orientiert sich die Beitragsanpassung?
Mit großer Mehrheit stimmten im letzten Herbst auf der Hauptversammlung des Bundesverbands des Börsenvereins die Mitglieder dem Vorschlag zu, ab 2026 die Beiträge an den Verbraucherpreisindex zu koppeln, so wie es auch bei zahlreichen Waren und Dienstleistungen gehandhabt wird.
Dafür wird das geometrische Mittel der letzten fünf Jahre des Verbraucherpreisindexes, also der offiziellen Messgröße für die Inflation in Deutschland vom Statistischen Bundesamt, mit einem 10%igem Abschlag angewandt.
Der Vorstand des Landesverbandes schlägt nun vor, seine Mitgliedsbeiträge an den Bund zu koppeln und damit auch seine Landesbeiträge an den Verbraucherpreisindex anzuschließen. Dies ist die erste Beschlussvorlage auf der Jahreshauptversammlung.

2. Welcher Landesverband ist schon an den Bund gekoppelt?
Seit Jahren sind Bayern und Baden-Württemberg an die Beitragsentwicklung des Bundes angeschlossen und tragen auch diese jüngst getroffene Entscheidung mit. Der Landesverband HRS hatte über viele Jahre die Mitgliedsbeträge nicht erhöht und zuletzt 2020 eine nicht ausreichende Anhebung beschlossen.

3. Wie wird die Koppelung des Landesverbands an den Flextarif des Bundesverbands gestaltet werden?
Der Landesverbandsbeitrag soll einmalig in der zweiten Beschlussvorlage um durchschnittlich 3% vom Bundesbeitrag angehoben werden. Wie aktuell auch, verbleiben dabei die niedrigen Beitragsgruppen in niedrigen Prozentsätzen. Hinzu käme dann ab dem 1. Januar 2026 die Beitragsanpassung aus dem Flextarif.