Aktuelles

Barrierefreiheit

Der Börsenverein unterstützt Mitglieder bei der Umstellung mit Leitfäden und Webinaren
Erstellt am 02.02.2022


Ab 28. Juni 2025 muss die Buchbranche Menschen mit Behinderungen einen barrierefreien Zugang zu ihren Produkten und Dienstleistungen wie E-Books, E-Reader oder Webshops bieten. Das gibt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vor. Die Taskforce Barrierefreiheit im Börsenverein des Deutschen Buchhandels arbeitet seit rund einem Jahr an Informationen und Materialien, um die Buchbranche auf dem Weg zu den neuen Vorgaben zu begleiten. Als erstes Ergebnis hat sie mehrere Leitfäden entwickelt, die jetzt abrufbar sind unter: www.boersenverein.de/barrierefreiheit. Darin finden Mitglieder aller Sparten konkrete Informationen, die bei der Umstellung zu beachten sind.

Peter Kraus vom Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels: „Das Vermitteln von Information und Bildung an alle Leser*innen ist für die Buchbranche ein Kernanliegen und gehört zu unserem Selbstverständnis. Ein barrierefreier Zugang zu Literatur und Wissen ist ein wichtiger Schritt zu mehr Gleichberechtigung für Menschen mit Behinderung und eine Chance, ihre Bedürfnisse und Wahrnehmungsmöglichkeiten stärker in den Fokus zu rücken. Daher unterstützen wir die Pläne zur Verbesserung der Barrierefreiheit und begleiten unsere Mitglieder bei der Umsetzung. Wir freuen uns, dabei mit so engagierten Partnern wie dzb lesen und Fondazione LIA zusammenarbeiten zu können.“

Über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Die EU-Richtlinie 2019/882 „Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit“ vom 17. April 2019 wurde im Mai 2021 in Deutschland als Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt. Für die Buchbranche gilt: Sowohl E-Books und E-Reader als auch Webshops müssen ab 28. Juni 2025 barrierefrei zugänglich sein. Texte und Inhalte sollen so aufbereitet werden, dass assistive Technologien wie zum Beispiel Bildschirmvorleseprogramme die Strukturen und Hierarchien von Texten erkennen und akustisch oder taktil ausgeben können, um Menschen mit Behinderung Zugang zu Wissen, Bildung und somit zu mehr gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen.

Weitere Informationen zur Taskforce Barrierefreiheit, ihren Mitgliedern und Aufgaben: www.boersenverein.de/barrierefreiheit 


09.04.2024

Medienmix in der Schulbildung

Print und digital gehen Hand in Hand - Ein Positionspapier zum Medienmix in der Schulbildung

05.03.2024

Checklisten für Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit & PR

Neu für unsere Mitglieder zum Download:
Checklisten für Buchhandlungen und Verlage

04.03.2024

Hessischer Buchhandlungspreis 2024

Bewerbungen für „Hessens beste Dorfbuchhandlung“ können bis zum 2. April eingereicht werden!