Im Kampf gegen die Pandemie kommt es weiterhin auf die individuellen Entscheidungen der Kund*innen, der Ladenbesitzer*innen (Gemeinsam freiwillig, Hausrecht, etc.) und der Arbeitgeber*innen (Arbeitsschutz, Hygienekonzept, etc.) an. Die Landesregierungen geben Empfehlungen zu bewährten Verhaltensweisen an die Hand. Strickte Regelungen gelten nur noch für kritische Bereiche.
Masken- und Testpflicht gelten weiterhin nur in „kritischen Bereichen“.
Der Einzelhandel und damit auch der Buchhandel sowie der Zugang zu den meisten Arbeitsplätzen, wie auch die in Verlagshäusern, sind darin nicht mehr eingeschlossen.
Abhängig vom Verlauf der Pandemie und der Auslastung des Gesundheitssystems behalten sich die Landesregierungen vor, eigene schärfere Regeln zu erlassen.
Mit einer neuen Verordnung hebt die Landesregierung die Isolationspflicht für positiv auf das Corona-Virus getestete Personen ab Mittwoch, 23. November 2022, auf.
Corona-Infizierten mit Krankheitssymptomen wird zugleich dringend empfohlen, die Wohnung möglichst nicht zu verlassen, um schnell wieder gesund zu werden und niemand anderen zu gefährden.
In Hessen beschränken sich die Maßnahmen weiterhin auf:
Buchhandel:
Inhaber*innen und Unternehmen werden dazu aufgerufen, eigenverantwortlich zu handeln und haben die Möglichkeit, Maßnahmen wie Maskenpflicht, Zugangsbeschränkungen/ Mindestabstände im Rahmen ihres Hausrechts selbstständig durchzusetzen.
Veranstaltungen:
Die neue Verordnung ist am 23. November in Kraft getreten und bleibt bis zum 7. April 2023 bestehen.
Coronavirus-Schutzverordnung (Stand 23. November 2022)
Corona in Hessen
Tagesaktuelle Zahlen
Seit dem 26. November gilt auch in Rheinland-Pfalz keine Isolationspflicht mehr für positiv auf das Corona-Virus getestete Personen.
Die Maßnahmen beschränken sich weiterhin auf:
Buchhandel:
Inhaber*innen und Unternehmen werden dazu aufgerufen, eigenverantwortlich zu handeln und haben die Möglichkeit, Maßnahmen wie Maskenpflicht, Zugangsbeschränkungen/ Mindestabstände im Rahmen des Hausrechts selbstständig durchzusetzen.
Veranstaltungen:
Die Verordnung ist am 1. Oktober in Kraft getreten und bleibt bis zum 06. April 2023 bestehen.
34. Bekämpfungsverordnung (Stand 30. November 2022)
Corona in Rheinland-Pfalz
Aktuelle Fallzahlen für Rheinland-Pfalz
Ab dem 10. Dezember gilt auch im Saarland keine Isolationspflicht mehr für positiv auf das Corona-Virus getestete Personen.
Somit beschränken sich die Maßnahmen auf:
Buchhandel:
Inhaber*innen und Unternehmen werden dazu aufgerufen, eigenverantwortlich zu handeln und haben die Möglichkeit, Maßnahmen wie Maskenpflicht, Zugangsbeschränkungen/ Mindestabstände im Rahmen des Hausrechts selbstständig durchzusetzen.
Veranstaltungen:
Die neue Verordnung tritt am 10. Dezember in Kraft und bleibt bis zum 13. Januar 2023 bestehen.
Aktuelle Landesverordnung (Stand 08. Dezember 2022)
Aktuelle Lage im Saarland
Plakate, um Ihre Kunden über die neue Situation zu informieren, können Sie bei Jetzt ein Buch herunterladen.
Zur praktischen Umsetzung finden Sie im Börsenblatt einige Stimmen von Kolleg*innen aus Baden-Württemberg, die die Maßnahmen schon länger umsetzen.
Seit 1. Oktober gilt eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung. Die Neufassung enthält die bekannten, im Verlauf der Pandemie bewährten Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes.
Die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung soll dazu beitragen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor einer Infektion am Arbeitsplatz zu schützen und damit auch ihr Risiko senken, an Long-Covid zu erkranken. Die Neufassung gilt vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023.
Die neue Verordnung verpflichtet die Arbeitgeber*innen, auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung betriebliche Hygienekonzepte zu erstellen und die entsprechenden Corona-Schutzmaßnahmen umzusetzen. Innerhalb der Gefährdungsbeurteilung müssen Arbeitgeber*innen unter anderem das Angebot an Beschäftigte prüfen, geeignete Tätigkeiten in ihrer Wohnung auszuführen, wenn keine betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.
Außerdem müssen sie prüfen:
Diese Maßnahmen sollen mit dazu beitragen, krankheitsbedingte Ausfallzeiten von Beschäftigten zu reduzieren und Belastungen des Gesundheitswesens, der kritischen Infrastrukturen sowie der Wirtschaft zu minimieren.
Infektionsschutz am Arbeitsplatz
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
Inzidenzwerte und Hotspot-Regelungen
Bitte halten Sie bei steigenden Inzidenzwerten in Ihrem Landkreis oder Ihrer Stadt Kontakt zu Ihrer Behörde vor Ort und erfragen Sie ggfs. verschärfte Bestimmungen (Hotspot-Regelungen) in Ihrer Kommune.
In der Geschäftsstelle stehen wir Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung. Bitte teilen Sie uns Ihre Anliegen und Fragen mit, gerne per Mail. Wir werden für Sie recherchieren und uns mit Antworten bei Ihnen zurückmelden.
Bitte beachten Sie, dass wir keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben können. Wir tun aber alles, um Ihnen eine Orientierung zu geben. Außerdem weisen wir darauf hin, dass sich die Rechtslage aufgrund ihrer Dynamik jederzeit ändern kann, und empfehlen, die Änderungen in den jeweiligen Landesverordnungen über die Homepage Ihrer Landesregierung selbst im Auge zu behalten.