Die Coronahilfen sind als Betriebseinnahme steuerpflichtig und werden im Rahmen der Gewinnermittlung berücksichtigt. Wenn im Jahr 2020 ein positives „zu versteuerndes Einkommen“ erwirtschaftet wird, dann wird hierauf der individuelle Steuersatz angewendet. Die Finanzbehörden werden in der Regel über die Zahlung der Zuschüsse informiert.
Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Kleeberg & Partner hat im Auftrag des Börsenvereins hilfreiche Dokumente zu speziellen arbeits-, steuer- und bilanzrechtlichen Themen in der Coronakrise erstellt. Sie finden sie auf dieser Seite zum Download.
Die Hotline der Bundesagentur für Arbeit informiert zu Themen rund um die Kurzarbeit und das Kurzarbeitergeld für Arbeitgeber: 0800 45555 20 oder https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/
Kontakt auch über die Servicestelle vor Ort, zu finden über die Dienststellensuche
Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Antrag für Beratungen stellen. Es werden Leistungen bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro gefördert.
Die Corona-Krise erschwert es vielen Ausbildungsbetrieben, weiterhin junge Menschen als Fachkräfte von morgen auszubilden. Daher können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Ausbildungsprämie oder andere Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beantragen.
Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die von der Corona-Krise betroffen sind. Es hat folgende Ziele:
Weitere Informationen und Antragstellung: Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)
Ausbildung in Zeiten von Corona: Erweiterte Fördermöglichkeiten für ausbildende Unternehmen
Die Förderung für ausbildende Unternehmen wird von 2.000 auf 4.000 Euro erhöht. Unternehmen, die zusätzliche Auszubildende einstellen, erhalten eine Prämie von 6.000 statt bislang 3.000 Euro. Auch die Übernahmeprämie wird von 3.000 auf 6.000 Euro angehoben.
Förderberechtigt sind kleinere und mittlere Unternehmen bis zu 499 Mitarbeitern, die seit Januar 2020 mindestens in einem Monat in Kurzarbeit waren oder einen Umsatzrückgang um mindestens 30 Prozent seit April 2020 im Vergleich zum Vorjahresmonat nachweisen können. Unternehmen beantragen die Gelder bei der Bundesagentur für Arbeit.
Für Unternehmen mit bis zu vier Mitarbeiter*innen gibt es einen einmaligen Lockdown-II-Sonderzuschuss von 1.000 Euro pro Ausbildungsverhältnis, wenn der Betrieb seine Geschäftstätigkeit ganz oder teilweise einstellen musste, die Ausbildung aber dennoch 30 Tage fortgeführt wurde.
Förderungen des Börsenvereins
Unternehmen, die bisher keinen oder keine Ausbilder*in in Vollzeit beschäftigen oder deren Vollzeit-Ausbilder*in in naher Zukunft in Rente geht, können vom Sozialwerk des Deutschen Buchhandels eine einmalige Fördersumme von 400 Euro erhalten. Die Unterstützung können Unternehmen u. a. für IHK-Prüfungen und/oder ein Vorbereitungsseminar sowie Ausbildungsmaterialien nutzen.
Auszubildende und Volontär*innen können noch bis 30. April 2021 über den Förderverein Berufsbildung eine Förderung für ein- bis zweitägige Seminare des offenen Seminarprogramms am mediacampus frankfurt beantragen. Insgesamt erhalten sie einen Erlass von 60 Prozent auf den eigentlichen Seminarpreis.
Fragen zu den Förderungen beantwortet das Team der Berufsbildung telefonisch unter +49 69 13 06 238 oder per E-Mail: berufsbildung@boev.de
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind abrufbar unter www.boersenverein.de/bildung-karriere/